Informationen der Stöckl  Maschinenbau GmbH - Fridolfing

Die Zusammenstellung erfolgte durch den von der BG ermächtigten Sachverständigen J. Stöckl.

Prüfung und Herstellung von Krananlagen

gemäß BGV 6D (VBG 9), BGG 905 (ZH 1/27) und der MRL

Je nach Bauart und Ausführung muß eine Krananlage durch einen Sachverständigen oder Sachkundigen geprüft werden. In den folgenden Ausführungen wird hauptsächlich auf Brückenkrane, Hängekrane und Einschienenbahnen eingegangen. Die Grundlagen betreffen jedoch alle Krane.

Eines hat jedoch immer Gültigkeit: Der Betreiber ist für die Auswahl des Kranpartners verantwortlich. Eine schlechte Auswahl des Kranpartners kann verhängnisvolle Auswirkungen für den Betreiber nach sich ziehen.

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